Am 12.06.1914 ließ sich Hermann Nier die Handelsmarke 'Feuerhand' schützen, unter dessen Bezeichnung er von nun an seine Lampen vertrieb. Die ersten von Nier unter dem Markennamen Feuerhand verkauften Mischluftlaternen wurden noch ohne Nummer und lediglich mit der Prägung D.R. PATENT vertrieben. Diese Lampen stellen die bisher fünf bekannten Vorläufer von drei späterer nummerierten Mischluftlaternen (FH 201, FH 202, FH 205) einer später nummerierten Frischluftlaterne (FH 251) und der Feuerhand Karbidlampe (FH 301) dar.
Wie an der Tankform (ø = 15 cm), der Befestigung der Luftrohre am Kamin und der Höche von ca. 40 cm zu erkennen ist, handelt es sich bei der oben gezeigte Mischluftlaterne um einen Vorläufer der FH 201. Die ersten mit der Nummer 201 nummerierten Modelle waren zu der hier gezeigten letzten Ausführung der D.R. PATENT baugleich.
Bei der hier gezeigten D.R. Patent ist die gleiche Befestigung der Luftrohre am Kamin und eine nahezu identische Bauform des Tanks zu sehen wie sie auch bei der D.R. Patent Typ 201 (siehe oben) zu finden ist. Ihre Baugröße von ca. 36 cm und einem Tankdurchmesser von 13 cm weisen diese Lampe als ein Vorläufer der FH 202 aus. Eine Besonderheit dieser Lampe ist die patentierte abnehmbare Brennkammer (DRP 246869). Diese "bahnbrechende Neuerung" sollte das Reinigen der Luftrohre und der gesammten Luftzuleitung ermöglichen.